Infos und Services für Großmodellflieger

Hier finden Sie alle Informationen zu Prüfungen, Lizenzen, Formularen und Adressen für Großmodellflieger. Großmodelle haben eine höchstzulässige Startmasse von mehr als 25 Kilogramm bis zu 150 Kilogramm. Das LSG-B ist für die Zulassung der Modelle und Lizenzierung der Steuerer beauftragt. Für den Betrieb und Aufstiegsgenehmigungen sind die Landesluftfahrtbehörden zuständig.

Betrieb von Flugmodellen in der Bundesrepublik Deutschland

Flugmodelle sind unbemannte Luftfahrzeuge, die in Sichtweite des Steuerers ausschließlich zum Zweck des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden. In der Bundesrepublik Deutschland besteht für Flugmodelle mit einer höchstzulässigen Startmasse über 25 kg Musterzulassungspflicht. Zuständig für die Lizenzen, Anerkennungen und Zulassungen für Flugmodelle mit einer höchstzulässigen Startmasse von mehr als 25 kg und bis zu 150 kg sind die dafür beauftragten Luftsportverbände DAeC und DMFV. Steuerer von Flugmodellen mit deutscher Zulassung und gültigem Geräteschein, die im Besitz der Berechtigung "Ausweis für Steuerer" sowie eines gültigen Versicherungsnachweises sind, erfüllen das Luftverkehrsrecht in der BRD.

Steuerer von Flugmodellen mit ausländischer Zulassung können auf Antrag eine "Anerkennung der Musterprüfung anderer Stellen" in Form einer vereinfachten Musterprüfung beantragen. Da sie damit eine deutsche Musterzulassung erhalten werden, unterliegen sie ebenfalls dem bundesdeutschen Luftverkehrsrecht.

Für Steuerer von Flugmodellen mit ausländischer Zulassung, die lediglich an einer genehmigungspflichtigen Veranstaltung in Deutschland teilnehmen möchten, stehen die Prüfer des DAeC gern zur Beratung als Sachverständige zur Verfügung.

Ausweis für Steuerer

Die Prüfungen werden durchgeführt in den Kategorien:

► Flächenmodell
► Hubschraubermodell

Name des Technikers Ort Telefon
Reinhard Schott 08228 Rodewisch 03744 - 48319
René Grunwald 30629 Hannover 0157 - 73555252
Walter Spannagel 69242 Mühlhausen 06222 - 63131
Wolfgang Bücher 66679 Losheim 06872 - 2140
Georg Leupold 97631 Bad Königshofen 09761 - 6909
Ralf Scheifele 03229 Luckaitztal 01515 - 8750686
Volker Heine 31311 Uetze 05173 - 24321

Musterprüfung von Flugmodellen

Die Musterprüfung und die Stückprüfung des Flugmodells erfolgt durch eine Prüfung der Übereinstimmung des Luftfahrtgeräts mit den anwendbaren Lufttüchtigkeitsforderungen. Hierzu hat der Halter vor dem ersten Flug das Luftfahrtgerät der zuständigen Stelle vorzustellen und die Prüfung bescheinigen zu lassen. (§ 9 Abs. 3 LuftGerPV). Hier können Sie sich Schritt für Schritt durch den Zulassungsprozess führen lassen:

Wegweiser zur problemlosen Zulassung eines Flugmodelles über 25 kg und bis 150 kg beim DAeC e.V.
Oder informieren Sie sich in diesem Video von Ralf Scheifele, das er zusammen mit LSGB-Prüfer Reinhard Schott entwickelt hat.

Name des Technikers Ort Telefon
Reinhard Schott 08228 Rodewisch 03744 - 48319
René Grunwald 30629 Hannover 0157 - 73555252
Walter Spannagel 69242 Mühlhausen 06222 - 63131
Wolfgang Bücher 66679 Losheim 06872 - 2140

Jahresnachprüfung von Flugmodellen

Die Lufttüchtigkeit eines Flugmodells (Luftfahrtgerät nach § 13 Abs. 3 LuftGerPV) ist in Zeitabständen von zwölf Monaten, sowie nach Änderungen vor dem ersten Flug, nachzuprüfen. Der Halter meldet sich selbständig bei seinem Prüfer.

Der Halter ist verpflichtet, dem Prüfer alle technischen Änderungen, Reparaturen oder Schäden seit der letzten Nachprüfung vorab mitzuteilen. Nach erfolgreicher Abnahme erhält der Halter vom Prüfer den Geräteschein.

Name des Technikers Ort Telefon
Reinhard Schott 08228 Rodewisch 03744 - 48319
René Grunwald 30629 Hannover 0157 - 73555252
Walter Spannagel 69242 Mühlhausen 06222 - 63131
Wolfgang Bücher 66679 Losheim 06872 - 2140
Georg Leupold 97631 Bad Königshofen 09761 - 6909

Übersicht Gebühren

Lizenzen/Erlaubnisse Flugmodelle gem.LuftKostV Gebühr
Erstausstellung Ausweis IV (1) 50 €
Erweiterung Geräteart § 2 (2) 25 €
Abnahme einer Prüfung III  (25) 60 €

Technische Prüfungen Großmodelle    

Nachprüfung (Grundgebühr)

II D. (b) 30 €

Musterprüfung (Grundgebühr)

Musterprüfung

II D. (a)

150 €

500 €

Änderung/Ergänzung
(der Musterzulassung)

II 2. (a) 15 €

Tätigkeiten im Zusammenhang
(mit erg. Musterprüfungen und Jahresnachprüfungen / je Std.)

II 2. (b) 65 €

(Auszug)

gültig ab 01.03.2018

 

zuzüglich Mehrwertsteuer
DAeC-Mitglieder 7% und
Nichtmitglieder 19%)

ggf. zuzüglich Reisekosten
und Auslagen des Prüfers