Hier finden Sie alle Informationen zu Prüfungen, Lizenzen, Formularen und Adressen für Großmodellflieger. Großmodelle haben eine höchstzulässige Startmasse von mehr als 25 Kilogramm bis zu 150 Kilogramm. Das LSG-B ist für die Zulassung der Modelle und Lizenzierung der Steuerer beauftragt. Für den Betrieb und Aufstiegsgenehmigungen sind die Landesluftfahrtbehörden zuständig.
Flugmodelle sind unbemannte Luftfahrzeuge, die in Sichtweite des Steuerers ausschließlich zum Zweck des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden. In der Bundesrepublik Deutschland besteht für Flugmodelle mit einer höchstzulässigen Startmasse über 25 kg Musterzulassungspflicht. Zuständig für die Lizenzen, Anerkennungen und Zulassungen für Flugmodelle mit einer höchstzulässigen Startmasse von mehr als 25 kg und bis zu 150 kg sind die dafür beauftragten Luftsportverbände DAeC und DMFV. Steuerer von Flugmodellen mit deutscher Zulassung und gültigem Geräteschein, die im Besitz der Berechtigung "Ausweis für Steuerer" sowie eines gültigen Versicherungsnachweises sind, erfüllen das Luftverkehrsrecht in der BRD.
Steuerer von Flugmodellen mit ausländischer Zulassung können auf Antrag eine "Anerkennung der Musterprüfung anderer Stellen" in Form einer vereinfachten Musterprüfung beantragen. Da sie damit eine deutsche Musterzulassung erhalten werden, unterliegen sie ebenfalls dem bundesdeutschen Luftverkehrsrecht.
Für Steuerer von Flugmodellen mit ausländischer Zulassung, die lediglich an einer genehmigungspflichtigen Veranstaltung in Deutschland teilnehmen möchten, stehen die Prüfer des DAeC gern zur Beratung als Sachverständige zur Verfügung.
Die Prüfungen werden durchgeführt in den Kategorien:
► Flächenmodell
► Hubschraubermodell
Name des Technikers | Ort | Telefon |
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Reinhard Schott | 08228 Rodewisch | 03744 - 48319 |
René Grunwald | 30629 Hannover | 0157 - 73555252 |
Walter Spannagel | 69242 Mühlhausen | 06222 - 63131 |
Wolfgang Bücher | 66679 Losheim | 06872 - 2140 |
Georg Leupold | 97631 Bad Königshofen | 09761 - 6909 |
Ralf Scheifele | 03229 Luckaitztal | 01515 - 8750686 |
Volker Heine | 31311 Uetze | 05173 - 24321 |
Die Musterprüfung und die Stückprüfung des Flugmodells erfolgt durch eine Prüfung der Übereinstimmung des Luftfahrtgeräts mit den anwendbaren Lufttüchtigkeitsforderungen. Hierzu hat der Halter vor dem ersten Flug das Luftfahrtgerät der zuständigen Stelle vorzustellen und die Prüfung bescheinigen zu lassen. (§ 9 Abs. 3 LuftGerPV). Hier können Sie sich Schritt für Schritt durch den Zulassungsprozess führen lassen:
► Wegweiser zur problemlosen Zulassung eines Flugmodelles über 25 kg und bis 150 kg beim DAeC e.V.
► Oder informieren Sie sich in diesem Video von Ralf Scheifele, das er zusammen mit LSGB-Prüfer Reinhard Schott entwickelt hat.
Name des Technikers | Ort | Telefon |
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Reinhard Schott | 08228 Rodewisch | 03744 - 48319 |
René Grunwald | 30629 Hannover | 0157 - 73555252 |
Walter Spannagel | 69242 Mühlhausen | 06222 - 63131 |
Wolfgang Bücher | 66679 Losheim | 06872 - 2140 |
Die Lufttüchtigkeit eines Flugmodells (Luftfahrtgerät nach § 13 Abs. 3 LuftGerPV) ist in Zeitabständen von zwölf Monaten, sowie nach Änderungen vor dem ersten Flug, nachzuprüfen. Der Halter meldet sich selbständig bei seinem Prüfer.
Der Halter ist verpflichtet, dem Prüfer alle technischen Änderungen, Reparaturen oder Schäden seit der letzten Nachprüfung vorab mitzuteilen. Nach erfolgreicher Abnahme erhält der Halter vom Prüfer den Geräteschein.
Name des Technikers | Ort | Telefon |
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Reinhard Schott | 08228 Rodewisch | 03744 - 48319 |
René Grunwald | 30629 Hannover | 0157 - 73555252 |
Walter Spannagel | 69242 Mühlhausen | 06222 - 63131 |
Wolfgang Bücher | 66679 Losheim | 06872 - 2140 |
Georg Leupold | 97631 Bad Königshofen | 09761 - 6909 |
Lizenzen/Erlaubnisse Flugmodelle | gem.LuftKostV | Gebühr |
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Erstausstellung Ausweis | IV (1) | 50 € |
Erweiterung Geräteart | § 2 (2) | 25 € |
Abnahme einer Prüfung | III (25) | 60 € |
Technische Prüfungen Großmodelle | ||
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Nachprüfung (Grundgebühr) | II D. (b) | 30 € |
Musterprüfung (Grundgebühr) Musterprüfung | II D. (a) | 150 € 500 € |
Änderung/Ergänzung | II 2. (a) | 15 € |
Tätigkeiten im Zusammenhang | II 2. (b) | 65 € |
(Auszug) gültig ab 01.03.2018 | zuzüglich Mehrwertsteuer ggf. zuzüglich Reisekosten |