Sie können Ihre UL-Lizenz und Geräteakte beim Luftsportgeräte-Büro (kurz LSG-B) beim DAeC verwalten lassen. Dazu müssen Sie kein Mitglied in einem Verband oder Verein sein, die Verwaltung ist somit beitragsfrei. Das LSG-B ist bekannt für seine Zusammenarbeit mit erfahrenen und kompetenten Stellen wie zum Beispiel dem Steinbeis Institut, der OUV und der Allianz. Beraten wird das LSG-B von der Bundeskommission Ultraleichtflug im DAeC.
Nicht nur die Lizenz oder Geräteakte für Dreiachser, sondern auch die für Motorschirme, Trikes, Tragschrauber etc. können Sie vom LSG-B verwalten lassen. Die sogenannte "Doppelbeauftragung" macht es möglich. Seit einigen Jahren betreuen DULV und DAeC im gleichen Umfang die Ultraleichtflugzeuge. Das LSG-B freut sich über jeden neuen und "alten" Kunden und baut seinen Service ständig aus.
Sollten Sie nun Interesse daran haben, Ihre Geräteakte bzw. Ihre Lizenzakte künftig vom LSG-B verwalten zu lassen, öffnen Sie den Link zu unserem Übergabeantrag und schicken Sie uns diesen ausgefüllt und unterschrieben zu.
Hier finden Sie die Jahresberichte des Luftsportgeräte-Büros. Wir freuen uns, wenn Sie die Statistiken und Informationen für eigene Publikationen weiterverwenden. Bitte geben Sie in diesem Fall stets die Quelle an.
Bitte beachten Sie auch diesen Hinweis:
Oft werden Informationen aus dem Luftsportgeräte-Büro, die auf der DAeC-Webseite veröffentlicht wurden, in Newslettern, Printmedien und auf anderen Webseiten weitergegeben. Grundsätzlich begrüßt der DAeC diese Praxis und unterstützt die Herausgeber gerne mit Material.
Wir bitten allerdings darauf zu achten, dass das Luftsportgeräte-Büro nur für die Veröffentlichungen in den eigenen Medien verantwortlich ist. Der DAeC hat keine Möglichkeiten Fehler bei Übertragungen oder versäumte Aktualisierungen in fremden Medien zu korrigieren. Wir bitten deshalb bei Unklarheiten, die Veröffentlichungen auf der DAeC-Webseite und in den DAeC-Printmedien als Quelle zu nutzen.
Das jeweilige Heft kostet drei Euro zuzüglich Versandkosten. Es kann per Telefon, Fax oder E-Mail angefordert werden. Die Zusendung erfolgt sofort. Mit diesem Heft kann die komplette Theorie- und Praxisausbildung für die Lizenzerteilung nachgewiesen werden und ersetzt somit die Ausbildungszeugnisse.